Die sonderpädagogische Förderung in der Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Oldenburg verwirklicht "das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich des Hörens, der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung, der Kommunikation, des Spracherwerbs sowie des Umgehen-Könnens mit einer Hörschädigung auf eine ihren persönlichen Bedingungen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Sie strebt die bestmögliche Entwicklung der Hörfähigkeit, der Wahrnehmung und Kommunikation sowie der Laut- und Schriftsprachkompetenz an. Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigungen zur Eingliederung in die Welt der Hörenden befähigen und auf die Gemeinschaft von Menschen mit Hörschädigungen vorbereiten." (RdErl. d. MK v. 01.02.2005)
Die sonderpädagogische Förderung umfasst neben der allgemeinen Wissensvermittlung folgende Aufgaben im Schwerpunkt Hören :
- Entwicklung des Hörens und der Lautsprache
- Individuelle Sprechförderung
- Schulung des Absehens
- Entwicklung der Schriftsprache
- Rhythmisch-musikalische Erziehung
- Im Bedarfsfalle Hinführung zum Gebrauch gebärdensprachlicher und manueller Kommunikationsmittel
- Förderung im psychosozialen Bereich
- Hörgeschädigtenkunde und Kommunikationstaktik
Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören (Schule für Gehörlose und Schwerhörige) – Primarbereich
- Erziehungs- und Bildungsarbeit in den Klassen 1 bis 4 nach den Richtlinien und Kerncurricula der Grundschule auf der Grundlage hörgeschädigten-pädagogischer Prinzipien
- Förderung hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler, die Lernhilfen benötigen
- Mobiler Dienst für Hörgeschädigte an Regelschulen
Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören (Schule für Gehörlose und Schwerhörige) – Sekundarbereich I
- Erziehungs- und Bildungsarbeit in den Klassen 5 bis 10 nach den Richtlinien und Kerncurricula der Hauptschule und Realschule auf der Grundlage hörgeschädigten-pädagogischer Prinzipien
- Mobiler Dienst für Hörgeschädigte an Regelschulen
Einzugsgebiet der Schule
(Aurich, Wittmund, Friesland, Leer, Emsland, Cloppenburg, Oldenburg, Wesermarsch, Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg, Harburg, Stade)





