Mobiler Dienst

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Mobiler Dienst für Hörgeschädigte an Regelschulen

Der Mobile Dienst für Hörgeschädigte an Regelschulen ermittelt den sonderpädagogischen Förderbedarf von hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern an „sonstigen allgemeinbildenden Schulen“.

Voraussetzung für unsere Tätigkeit ist, dass eine Hörschädigung durch eine medizinische oder pädagogisch – audiologische Untersuchung festgestellt worden ist. Letztere kann im Pädagogisch – Audiologischen Beratungszentrum im LBZH Oldenburg durchgeführt werden.

Auf der Grundlage von Unterrichtshospitationen, Gesprächen mit den Eltern, dem Kind und Lehrkräften sowie eines Berichts der Schule wird von uns ggf. ein Beratungsgutachten mit Empfehlungen zur individuellen Förderung des Kindes erstellt.

 

Die weiteren Maßnahmen des Mobilen Dienstes umfassen:

- die fachpädagogische Beratung der Lehrkräfte, des hörgeschädigten Kindes bzw. Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten

- Unterrichtsstunden zum Thema Hören und Hörschädigung in den betreffenden Regelschulklassen

- Kontakte zu Akustikern und HNO-Ärzten sowie die Ausrichtung von Eltern-Kind-Seminaren

- Fortbildungskursen für Regelschullehrkräfte

 

Symposium - 10 Jahre Mobiler Dienst für Hörgeschädigte

Bildergalerie - Beiträge/Workshops

 

Ansprechpartner:

OStR Axel Cornelius

Tel.: 0441 - 960 - 85 96

Fax.: 0441 - 960 - 85 79

Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.